Informationen für Lernende / Lehrbetriebe
- Für Lernende mit Lehrvertrag ist der Besuch der überbetrieblichen Kurse (ÜKs) obligatorisch (2- und 3-jährige Ausbildung).
- Der Lehrbetrieb darf die Lernenden nicht am Besuch der ÜKs hindern.
- Absenzen müssen schriftlich begründet und vom Lehrbetrieb unterschrieben werden.
- Die überbetrieblichen Kurskosten und Spesen sind von den Lehrbetrieben zu bezahlen. Diese Regelung basiert auf Art. 19 Reglement überbetriebliche Kurse Fachfrau / Fachmann Betreuung. Diese Regelung gilt auch in Fällen bestehender IV-Verfügungen von Lernenden.
- Kursgelder werden vom DLS ausschliesslich für die Durchführung der ÜKs verwendet. Die Höhe der Kursgelder wird pro Region berechnet und wird durch die Grösse der Berufsschulklassen sowie durch die Höhe der Staatsbeiträge beeinflusst. Den aktuellen Betrag für die Kursgelder in Ihrer Region können Sie den Rechnungen entnehmen, die wir Ihnen für Kurse stellen, oder Sie können bei unserer Kursadministration anfragen: kursadministration@dritterlernort-s.ch
- Merkblatt Überbetriebliche Kurse Fachpersonbetreuung
- Absenzen- und Disziplinarordnung für die überbetrieblichen Kurse Fachperson Betreuung
- Absenzmeldungsformular
- Verschiebegesuch
- Kursbestätigung für Lernende in überbetrieblichen Kursen
(aus dem Ordner Fachpersonbetreuung, wichtig: zu jedem Kurs mitnehmen!)

